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Alles unter dem Hammer
Leider ist bei solchen
Auktionen immer wieder von Missbrauch und Betrug die Rede, doch der
Grossteil der Geschäfte verläuft problemlos. Vor allem, wenn man bei der Wahl der Plattform einige Regeln beherzigt.
Wichtig ist vor allem, dass die Betreiber ihren Mitgliedern Sicherheit
bieten. Dazu gehört, dass sie die genauen Adressen aller Bieter und
Anbieter überprüfen, damit niemand unter falscher Identität mitmischen
kann. Vorbildlich verhalten sich hier die beiden Auktionsplattformen
www.ricardo.ch
und
www.ebay.ch
Registrierte Anwender können auch auf Ebay-Plattformen in anderen
Ländern mitbieten.
Edler Flitzer
oder Schrottmühle: Was ist mein Auto noch Wert
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Garantie: Kundenbindung oder
Spiel mit der Angst
Bleibt die Garantie nur beim Besuch einer Markenwerkstatt
erhalten?
Von Peter Schwerdtmann
Das Szenario haben viele verinnerlicht:
„Sie haben ihr Fahrzeug nicht bei einer Vertragswerkstatt
unserer Marke reparieren lassen. Damit haben Sie den
Garantieanspruch verloren.“ Wie kann das sein? Wer legt
fest, dass eine freie Meisterwerkstatt nicht die Kompetenz
hat, Wartungen oder Reparaturen durchzuführen? Hat nicht die
EU dafür gesorgt, dass auch zwischen den freien und den
Markenwerkstätten Waffengleichheit herrscht? |
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Foto:Auto-Medienportal.Net/ADAC
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Kommt ein Autofahrer nach dem
Besuch einer freien Werkstatt mit dem Verlangen nach einer
Garantieleistung, werde er „rigoros abgebrettert“, weiß Dr.
Stephan Simon von der Europäischen Kommission zu berichten,
obwohl das EU-Recht in dieser Hinsicht eindeutig sei. Denn
in vielen Garantiebedingungen ist die Bindung an die
Vertragswerkstatt festgelegt. Da müsse dann schon der Anwalt
ran, um dem Autobesitzer zu helfen, seinen Anspruch
durchzusetzen.
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Über die Garantie hinaus setzt
der Handel auch die Kfz-Versicherung als
Kundenbindungsinstrument ein. Viele Autokäufer schließen
gleich beim Kauf eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit
der Versicherung des Herstellers oder einem mit ihm
verbundenen Versicherungsunternehmen ab, selbst wenn dieses
„Rund-um-sorglos-Paket“ teurer wird, wie der anschließende
Preisvergleich beim Versicherungsvertreter oder im Internet
zeigt. Man hat eben alles getan – meint man –, um
zukünftigem Ärger aus dem Weg zu gehen.
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Doch die Versicherungen mucken
gegen solche Paketlösungen mit Werkstattbindung und
Versicherung auf; denn viele von ihnen bleiben außen vor,
wenn der Händler das Geschäft komplett abwickelt. Die
Automobilhersteller nennen das Kundenbindung, die
Versicherer sehen das anders. Das wurde jetzt deutlich bei
einer Diskussionsveranstaltung am Rande des 48.
Verkehrsgerichtstags in Goslar, zu der die Nummer 2 der
Kfz-Versicherer, die HUK-Coburg, unter dem Titel: „Der
gefesselte Verbraucher? Zum Gerangel um Kfz-Garantien“
geladen hatte. |
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Klaus-Jürgen Heitmann,
Mitglied des Vorstands der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe,
beklagte denn auch, dass der Autokäufer in dem Glauben
gelassen werde, zum Neuwagen gehöre der Garantie wegen auch
der Besuch der Markenwerkstatt und am besten auch die
Versicherung der Marke. Was die Industrie Kundenbindung
nennt, empfindet Heitmann dagegen als Fesselung des
Verbrauchers. Industrie und Handel spielten mit der Angst
des Verbrauchers, Fremdgehen könne teurer werden als der
Mehrpreis für das Paket.
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Für diese Position holte er
sich Rückendeckung bei den Juristen in der Runde, die ihm
bestätigten, dass die Kopplung von Garantie und
Markenwerkstatt nicht rechtens sei. Natürlich sei der Besuch
einer freien Meisterwerkstatt kein Argument, dass die
Garantie erlöschen lasse. Selbst, wenn das so in den
Garantiebedingungen festgehalten sei – so Bernd Krieger vom
EU-Verbraucherzentrum, widerspreche das dem EU-Recht. |
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Welche Interessen
Automobilhersteller und Händler treiben, wird rasch
deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass der Handel mit
dem Verkauf von Autos keinen oder sehr wenig Gewinn
erwirtschaftet. Er braucht andere Geschäfte, um zu
überleben, eben Versicherungsprovisionen und das profitable
Werkstattgeschäft.
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Diese Position greift Heitmann
mit der Aussage an: „Wir brauchen einen Reparaturmarkt, der
ein Markt ist.“ Damit weist er auf die Stundenpreise der
Markenwerkstätten hin, die bis zu 120 Euro erreichen können.
Werkstätten, die mit der HUK-Coburg zusammenarbeiten,
erhalten aber nicht einmal 60 Euro pro Arbeitsstunde.
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Zu diesem Preis haben sich die
Werkstätten gegenüber der Versicherung verpflichtet, die
Teil eines Netzwerks der HUK-Coburg sind. Wenn der
Versicherungsnehmer bereit ist, es der Versicherung zu
überlassen, in welcher Werkstatt sein Fahrzeug repariert
wird, dann zahlt er eine niedrigere Prämie, erhält eine mit
Garantieleistung verbundene Reparatur und die Werkstatt den
niedrigen Stundensatz. Kunde und Versicherer sparen also.
Und die Werkstatt? Kann die bei diesen Preisen überleben?
Heitmann: „Noch ist keiner unserer Vertragspartner pleite
gegangen.“
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Dennoch: Die tatsächlichen
oder gefühlten Garantiebedingungen erlauben eben der
Vertragswerkstatt, bei den gewohnten Preisen zu bleiben. Und
die mit der Automobilindustrie verbundenen Versicherer wie
Allianz, Axa und Nürnberger leben in dieser Symbiose auch
nicht schlecht. Doch Heitmann will unabhängig bleiben. Er
will die Zwangsehe mit dem Hersteller nicht und erinnert in
diesem Zusammenhang an die Automobilzulieferer: „Die werden
gemanagt“.
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Die Rolle der klassischen und
reinen Kfz-Versicherung sieht Heitmann nach wie vor im
intensiven Wettbewerb um die besten Leistungen und Preise.
„Wie gut eine Versicherung ist, erlebt man erst, wenn man
einen Schaden hat“, wandte Horst Berger vom Arbeitskreis
Autobanken ein bevor er Heitmann vorschlug, die
Versicherungen mögen doch ähnliche Komplettpaket packen.
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Inzwischen ist bei vielen
Herstellern das Rund-um-sorglos-Paket noch kompletter
geworden. Unter dem Stichwort Flat rate bieten Hersteller
heute Leasingraten an, die nicht nur die Versicherung,
sondern gleich auch noch Wartung und Verschleißreparaturen
mit einschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden die
Werkstätten vom Hersteller sicher auch nicht mehr einen
Preis von 120 Euro pro Arbeitsstunde erwarten können.
Vielleicht wachsen die Dinge also zusammen.
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Dieser Überlegung setzt
Heitmann ein rechtliches Argument entgegen.
Kfz-Versicherungen können immer zum 31. Dezember eines
Jahres gekündigt werden. Was geschieht, wenn ein Käufer aus
seinem umfassenden Paket samt Leasinggebühr die Versicherung
herauskündigt? Man sieht: Viel Raum für Musterprozesse,
sowohl im Hinblick auf die Garantie, also auch bei den
Sorglos-Paketen.
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So bleibt vorläufig alles wie
es ist. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen dem
Paketangebot der Hersteller und der Beratungsleistung sowie
den in der Regel günstigeren Preisen der Kfz-Versicherer und
der freien Werkstätten. Doch nicht immer ist das eine
rationale Entscheidung. Man weiß ja nie, wie der Hersteller
reagiert, wenn man nicht das komplette Geschäft mit ihm
abwickelt. (ampnet/Sm)
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Ab 1. Juni 2010: Mehr
Rechte für freie Autowerkstätten
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Die EU-Kommission setzt am 1. Juni 2010 neuen
Regeln für Reparaturen und Wartungsdienstleistungen im
Kfz-Gewerbe in Kraft. Sie räumen Kfz-Werkstätten, die keine
Vertragsbindung mit Automobilherstellern haben, mehr Rechte
ein.
Die Verordnung aus Brüssel richtet sich gegen die bisherige
Benachteiligung solcher Betriebe, denen der Zugang zu
technischen Informationen der Automarken erschwert oder auch
ganz verweigert wurde. Damit sahen sie sich nur bedingt zu
anstehenden Reparatur- und Servicearbeiten in der Lage.
Hinzu kam, dass Automobilhersteller beim Kauf eines
Neuwagens die Gewährleistung davon abhängig machten, ob die
Wartung des Fahrzeugs einer Vertragswerkstatt überlassen
oder bei anstehenden Reparaturen „Original“-Ersatzteile
verwendet wurden. Herausgestellt haben soll sich in nicht
wenigen Fällen, dass die von freien Werkstätten verwendeten
preiswerteren Ersatzteile aus derselben Quelle wie die „Original“-Teile
stammten, die lediglich in einer entsprechend werbewirksamen
Verpackung auf den Markt kamen.
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Allgemeine Erfahrung von Fahrzeugbesitzern
ist, dass Vertragswerkstätten vor allem beim Einbau von
Ersatzteilen Rechnungen präsentieren, die erheblich ins Geld
gehen. „Abgesehen vom Eigenheim ist das Auto die teuerste
Sache, die Bürger besitzen“, anerkannte Wettbewerbskommissar
Joaquín Almunia jetzt in Brüssel. Deshalb sei es wichtig,
hier die Wettbewerbsregeln richtig hinzukriegen. Die Kosten
für Reparaturen seien in den vergangenen Jahren stark
gestiegen und machten inzwischen 40 Prozent der Gesamtkosten
der Fahrzeughaltung aus.
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Die neue EU-Verordnung will die Position
freier Kfz-Werkstätten stärken. Kfz-Hersteller können von
nun an lediglich darauf bestehen, dass die Dienste eines
Vertragspartners in Anspruch genommen werden, wenn
Reparaturen anstehen, deren Kosten auf dem Garantieweg vom
Hersteller übernommen werden müssen.
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Die „Financial Times Deutschland“ verweist
auf 38.300 Autohäuser und Werkstätten in Deutschland, die
nach eigenen Angaben 462.000 Mitarbeiter beschäftigen. Davon
sind 18.900 Betriebe an einen Hersteller gebunden. Mehr als
die Hälfte der Kfz-Betriebe in Deutschland wird demnach von
den neuen Regeln profitieren. In diesem Zusammenhang zitiert
„FTD“ den Chef des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVFK),
Ansgar Klein. Der Verband vertritt 884 unabhängige
Unternehmen: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung,
aber kein Grund zum Jubeln.“ Klein sehe die Gefahr, dass die
Hersteller mit subtileren Mitteln vorgehen, um die neuen
EU-Regeln zu umgehen. Beispielsweise seien für manche
Reparaturen Spezialwerkzeuge notwendig, die sich kleine
Werkstätten nicht leisten könnten.
Der VDA erwartet von der Neuregelung „keine grundlegende
Strukturveränderungen zulasten des Kfz Handels“, und der ZDK
sieht „weder eine Stärkung unabhängiger Reparaturbetriebe
noch Vorteile für den Werkstattkunden durch die neuen
Wettbewerbsregeln, begrüßt aber die neue
Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Die neuen Regeln,
von denen die EU erwartet, dass sie eine neue
Wettbewerbssituation schaffen, die Preise sinken lassen und
den Service verbessern, gelten bis zum 31. Mai 2023.
(auto-reporter.net/wr)
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