RADIO
--------------------------
Bieten - Suchen
--------------------------
Tuning

--------------------------
Jeep Wrangler

Rubicon
--------------------------
Zubehör

--------------------------
Im Gelaende

--------------------------
Kommunalfahrzeug

--------------------------
Allrad ABC
--------------------------







Allrad Enwicklung

--------------------------
Gelaendewagen

allgemein
--------------------------
Anhaenger
--------------------------
Fragen und Anworten
--------------------------
Occasionskauf
Tipps für Oldtimer
--------------------------
Meinungsportale
--------------------------
Reifen und Felgen
--------------------------







Reisen CH

--------------------------
USA Moab

--------------------------
Rubicon Trail

--------------------------
Texas

--------------------------
F  Ardeche

--------------------------
Paris - Dakar

--------------------------
Wueste - Sahara
--------------------------








Slowakei

--------------------------
Nuerburgring

--------------------------
Reisen mit Hund

--------------------------
Fahrgelaende

legal ins Gelaende
--------------------------
Termine

Jeep Veranstaltungen Treffen, Kurse, Events
--------------------------
Fotogalerien

--------------------------







Links

--------------------------
Jeepbuecher

--------------------------
Reparaturanleitungen
--------------------------
Reiseliteratur
--------------------------
Offroad und Outdoor
--------------------------
Historische Bilder
--------------------------
Jeep Modelle ab 1940
--------------------------Jeep Lizenzbauten
--------------------------






DaimlerChrysler USA
--------------------------
HUMMER  I II III
--------------------------

   




Der Jeep als Occasion:

JEEP GRAND CHEROKEE
----------------------
JEEP CHEROKEE
----------------------
JEEP WRANGLER mit
OLDTIMER special

----------------------
Tipps zum
Occasionskauf
mehr...

----------------------



----------------------
Die veränderte Situation, welche nun EU-weit zum tragen kommt, sieht einen freieren Markt vor, bei dem die Händler vermindert an einen Importeur gebunden sind und der Vertrieb mehrerer Marken unter einem Dach möglich ist

mehr...

EU-Neuwagen Preisvergleich.
Vergleichen Sie Neuwagenpreise europaweit mehr...

USA-Neuwagen
Autohändler
suchen mehr...


Anlaufstellen USA
Kontakte knüpfen mit Privaten oder Profis






Parallel Import
Bis zu 30% günstiger als ein offiziell importierter Neuwagen. Werksgarantie ist trotzdem mehr...

Alles unter dem Hammer
Leider ist bei solchen Auktionen immer wieder von Missbrauch und Betrug die Rede, doch der Grossteil der Geschäfte verläuft problemlos.
Vor allem, wenn man bei der Wahl der Plattform einige Regeln beherzigt. Wichtig ist vor allem, dass die Betreiber ihren Mitgliedern Sicherheit bieten. Dazu gehört, dass sie die genauen Adressen aller Bieter und Anbieter überprüfen, damit niemand unter falscher Identität mitmischen kann. Vorbildlich verhalten sich hier die beiden Auktionsplattformen
www.ricardo.ch und www.ebay.ch Registrierte Anwender können auch auf Ebay-Plattformen in anderen Ländern mitbieten.

Edler Flitzer oder Schrottmühle:
Was ist mein Auto
noch Wert mehr...


 

       
   

    suchen - anbieten - kaufen



















 





 

     
 
 
Garantie: Kundenbindung oder Spiel mit der Angst

Bleibt die Garantie nur beim Besuch einer Markenwerkstatt erhalten?
Von Peter Schwerdtmann

Das Szenario haben viele verinnerlicht:


„Sie haben ihr Fahrzeug nicht bei einer Vertragswerkstatt unserer Marke reparieren lassen. Damit haben Sie den Garantieanspruch verloren.“ Wie kann das sein? Wer legt fest, dass eine freie Meisterwerkstatt nicht die Kompetenz hat, Wartungen oder Reparaturen durchzuführen? Hat nicht die EU dafür gesorgt, dass auch zwischen den freien und den
Markenwerkstätten Waffengleichheit herrscht?
  Foto:Auto-Medienportal.Net/ADAC
 
 
  Kommt ein Autofahrer nach dem Besuch einer freien Werkstatt mit dem Verlangen nach einer Garantieleistung, werde er „rigoros abgebrettert“, weiß Dr. Stephan Simon von der Europäischen Kommission zu berichten, obwohl das EU-Recht in dieser Hinsicht eindeutig sei. Denn in vielen Garantiebedingungen ist die Bindung an die Vertragswerkstatt festgelegt. Da müsse dann schon der Anwalt ran, um dem Autobesitzer zu helfen, seinen Anspruch durchzusetzen.
 
    Über die Garantie hinaus setzt der Handel auch die Kfz-Versicherung als Kundenbindungsinstrument ein. Viele Autokäufer schließen gleich beim Kauf eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit der Versicherung des Herstellers oder einem mit ihm verbundenen Versicherungsunternehmen ab, selbst wenn dieses „Rund-um-sorglos-Paket“ teurer wird, wie der anschließende Preisvergleich beim Versicherungsvertreter oder im Internet zeigt. Man hat eben alles getan – meint man –, um zukünftigem Ärger aus dem Weg zu gehen.
 
  Doch die Versicherungen mucken gegen solche Paketlösungen mit Werkstattbindung und Versicherung auf; denn viele von ihnen bleiben außen vor, wenn der Händler das Geschäft komplett abwickelt. Die Automobilhersteller nennen das Kundenbindung, die Versicherer sehen das anders. Das wurde jetzt deutlich bei einer Diskussionsveranstaltung am Rande des 48. Verkehrsgerichtstags in Goslar, zu der die Nummer 2 der Kfz-Versicherer, die HUK-Coburg, unter dem Titel: „Der gefesselte Verbraucher? Zum Gerangel um Kfz-Garantien“ geladen hatte.
     
 

 

     
    Klaus-Jürgen Heitmann, Mitglied des Vorstands der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, beklagte denn auch, dass der Autokäufer in dem Glauben gelassen werde, zum Neuwagen gehöre der Garantie wegen auch der Besuch der Markenwerkstatt und am besten auch die Versicherung der Marke. Was die Industrie Kundenbindung nennt, empfindet Heitmann dagegen als Fesselung des Verbrauchers. Industrie und Handel spielten mit der Angst des Verbrauchers, Fremdgehen könne teurer werden als der Mehrpreis für das Paket.
 
  Für diese Position holte er sich Rückendeckung bei den Juristen in der Runde, die ihm bestätigten, dass die Kopplung von Garantie und Markenwerkstatt nicht rechtens sei. Natürlich sei der Besuch einer freien Meisterwerkstatt kein Argument, dass die Garantie erlöschen lasse. Selbst, wenn das so in den Garantiebedingungen festgehalten sei – so Bernd Krieger vom EU-Verbraucherzentrum, widerspreche das dem EU-Recht.
     
    Welche Interessen Automobilhersteller und Händler treiben, wird rasch deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass der Handel mit dem Verkauf von Autos keinen oder sehr wenig Gewinn erwirtschaftet. Er braucht andere Geschäfte, um zu überleben, eben Versicherungsprovisionen und das profitable Werkstattgeschäft.
 
  Diese Position greift Heitmann mit der Aussage an: „Wir brauchen einen Reparaturmarkt, der ein Markt ist.“ Damit weist er auf die Stundenpreise der Markenwerkstätten hin, die bis zu 120 Euro erreichen können. Werkstätten, die mit der HUK-Coburg zusammenarbeiten, erhalten aber nicht einmal 60 Euro pro Arbeitsstunde.
 
    Zu diesem Preis haben sich die Werkstätten gegenüber der Versicherung verpflichtet, die Teil eines Netzwerks der HUK-Coburg sind. Wenn der Versicherungsnehmer bereit ist, es der Versicherung zu überlassen, in welcher Werkstatt sein Fahrzeug repariert wird, dann zahlt er eine niedrigere Prämie, erhält eine mit Garantieleistung verbundene Reparatur und die Werkstatt den niedrigen Stundensatz. Kunde und Versicherer sparen also. Und die Werkstatt? Kann die bei diesen Preisen überleben? Heitmann: „Noch ist keiner unserer Vertragspartner pleite gegangen.“
 
  Dennoch: Die tatsächlichen oder gefühlten Garantiebedingungen erlauben eben der Vertragswerkstatt, bei den gewohnten Preisen zu bleiben. Und die mit der Automobilindustrie verbundenen Versicherer wie Allianz, Axa und Nürnberger leben in dieser Symbiose auch nicht schlecht. Doch Heitmann will unabhängig bleiben. Er will die Zwangsehe mit dem Hersteller nicht und erinnert in diesem Zusammenhang an die Automobilzulieferer: „Die werden gemanagt“.
 
    Die Rolle der klassischen und reinen Kfz-Versicherung sieht Heitmann nach wie vor im intensiven Wettbewerb um die besten Leistungen und Preise. „Wie gut eine Versicherung ist, erlebt man erst, wenn man einen Schaden hat“, wandte Horst Berger vom Arbeitskreis Autobanken ein bevor er Heitmann vorschlug, die Versicherungen mögen doch ähnliche Komplettpaket packen.
 
  Inzwischen ist bei vielen Herstellern das Rund-um-sorglos-Paket noch kompletter geworden. Unter dem Stichwort Flat rate bieten Hersteller heute Leasingraten an, die nicht nur die Versicherung, sondern gleich auch noch Wartung und Verschleißreparaturen mit einschließen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden die Werkstätten vom Hersteller sicher auch nicht mehr einen Preis von 120 Euro pro Arbeitsstunde erwarten können. Vielleicht wachsen die Dinge also zusammen.
 
    Dieser Überlegung setzt Heitmann ein rechtliches Argument entgegen. Kfz-Versicherungen können immer zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Was geschieht, wenn ein Käufer aus seinem umfassenden Paket samt Leasinggebühr die Versicherung herauskündigt? Man sieht: Viel Raum für Musterprozesse, sowohl im Hinblick auf die Garantie, also auch bei den Sorglos-Paketen.
 
  So bleibt vorläufig alles wie es ist. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen dem Paketangebot der Hersteller und der Beratungsleistung sowie den in der Regel günstigeren Preisen der Kfz-Versicherer und der freien Werkstätten. Doch nicht immer ist das eine rationale Entscheidung. Man weiß ja nie, wie der Hersteller reagiert, wenn man nicht das komplette Geschäft mit ihm abwickelt. (ampnet/Sm)
 
    Ab 1. Juni 2010: Mehr Rechte für freie Autowerkstätten
 
  Die EU-Kommission setzt am 1. Juni 2010 neuen Regeln für Reparaturen und Wartungsdienstleistungen im Kfz-Gewerbe in Kraft. Sie räumen Kfz-Werkstätten, die keine Vertragsbindung mit Automobilherstellern haben, mehr Rechte ein.

Die Verordnung aus Brüssel richtet sich gegen die bisherige Benachteiligung solcher Betriebe, denen der Zugang zu technischen Informationen der Automarken erschwert oder auch ganz verweigert wurde. Damit sahen sie sich nur bedingt zu anstehenden Reparatur- und Servicearbeiten in der Lage. Hinzu kam, dass Automobilhersteller beim Kauf eines Neuwagens die Gewährleistung davon abhängig machten, ob die Wartung des Fahrzeugs einer Vertragswerkstatt überlassen oder bei anstehenden Reparaturen „Original“-Ersatzteile verwendet wurden. Herausgestellt haben soll sich in nicht wenigen Fällen, dass die von freien Werkstätten verwendeten preiswerteren Ersatzteile aus derselben Quelle wie die „Original“-Teile stammten, die lediglich in einer entsprechend werbewirksamen Verpackung auf den Markt kamen.
 
    Allgemeine Erfahrung von Fahrzeugbesitzern ist, dass Vertragswerkstätten vor allem beim Einbau von Ersatzteilen Rechnungen präsentieren, die erheblich ins Geld gehen. „Abgesehen vom Eigenheim ist das Auto die teuerste Sache, die Bürger besitzen“, anerkannte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia jetzt in Brüssel. Deshalb sei es wichtig, hier die Wettbewerbsregeln richtig hinzukriegen. Die Kosten für Reparaturen seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen und machten inzwischen 40 Prozent der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung aus.
 
  Die neue EU-Verordnung will die Position freier Kfz-Werkstätten stärken. Kfz-Hersteller können von nun an lediglich darauf bestehen, dass die Dienste eines Vertragspartners in Anspruch genommen werden, wenn Reparaturen anstehen, deren Kosten auf dem Garantieweg vom Hersteller übernommen werden müssen.
 
  Die „Financial Times Deutschland“ verweist auf 38.300 Autohäuser und Werkstätten in Deutschland, die nach eigenen Angaben 462.000 Mitarbeiter beschäftigen. Davon sind 18.900 Betriebe an einen Hersteller gebunden. Mehr als die Hälfte der Kfz-Betriebe in Deutschland wird demnach von den neuen Regeln profitieren. In diesem Zusammenhang zitiert „FTD“ den Chef des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVFK), Ansgar Klein. Der Verband vertritt 884 unabhängige Unternehmen: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Grund zum Jubeln.“ Klein sehe die Gefahr, dass die Hersteller mit subtileren Mitteln vorgehen, um die neuen EU-Regeln zu umgehen. Beispielsweise seien für manche Reparaturen Spezialwerkzeuge notwendig, die sich kleine Werkstätten nicht leisten könnten.

Der VDA erwartet von der Neuregelung „keine grundlegende Strukturveränderungen zulasten des Kfz Handels“, und der ZDK sieht „weder eine Stärkung unabhängiger Reparaturbetriebe noch Vorteile für den Werkstattkunden durch die neuen Wettbewerbsregeln, begrüßt aber die neue Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Die neuen Regeln, von denen die EU erwartet, dass sie eine neue Wettbewerbssituation schaffen, die Preise sinken lassen und den Service verbessern, gelten bis zum 31. Mai 2023.
(auto-reporter.net/wr)

 
     
 
 
   

 

home

impressum        

Copyright © wrangler4you.com - All rights reserved     IE 5.5 - 800*600 - javascript on