MIT DEM HUND AUF REISEN

 


 


Auch Hunde müssen sich ausweisen können. Es ist unverzichtbar, sich frühzeitig über die vorgeschriebenen Bestimmungen für Hunde zu informieren.

Klären Sie die Einreisebestimmungen für Ihren Hund vor jeder Auslandreise neu ab. Die Bedingungen für den Grenzübertritt von Tieren können sich schnell ändern.


 

 






G
egenseitige Rücksichtnahme (rb)
 

CH - Neuer «Pass» für den Vierbeiner Siehe unten

Der bereits vielfach angekündete neue Heimtierausweis, der für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die Länder der Europäischen Union (EU) benötigt wird, ist bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich, schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen in einer Pressemitteilung. Damit soll das Reisen mit Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober 2004 verschärften Einreisebestimmungen der EU wieder leichter werden.



Darf der Hund mit auf Reisen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung. Die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder in Europa können sehr unterschiedlich sein. Zudem gibt es Länder, die die Einfuhr von gewissen Rassen verbieten oder generell das Tragen eines Maulkorbes verlangen.

Wer sich nicht über die Hundefreundlichkeit seiner Ferienregion informiert, kann böse Ueberraschungen erleben
Gerade in der Hochsaison sind an vielen Stränden Hunde verboten (an machen Stränden gilt ein striktes Hundeverbot ganzjährig). Zusätzlich sind in manchen Ferienregionen Hunde weder in Hotels, noch in Restaurants gern gesehene Gäste und es fehlen Möglichkeiten für den Auslauf mit dem Vierbeiner.

Nebst einer gültigen Tollwutimpfung haben gewisse Länder wie Grossbritannien oder Schweden strengere Auflagen für eine Einreise. Da muss der Vierbeiner bereits ab 2004 tätowiert oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Weiter muss der Hund zehn Tage vor der Einreise entwurmt worden sein und sich einem Tollwutantikörpertest (Blutprobe) unterzogen haben.

Zu einer seriösen Vorbereitung zählt auch die Abklärung, ob nebst den obligatorischen Impfungen zusätzliche Prophylaxen ratsam sind.


So können sich unsere Vierbeiner in allen mediterranen Ländern mit diversen Krankheiten infizieren, die wir in der Schweiz nicht kennen.

Uebertragen werden diese durch Parasiten wie Mücken, Sandfliegen oder Zecken. Gegen die durch Zecken übertragene Babesiose kann der Hund geimpft werden, gegen Ehrlichiose jedoch nicht.
Gegen Infizierung durch Stechmücken oder Sandfliegen kann man den Hund mit einem normalen Mückenspray schützen. Konsultieren sie rechtzeitig den Tierarzt.



 


 










Hundehalter sollten umdenken. Leider kommt es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Jogger, Biker, Skater und ganz normalen Wegbenutzern.

Da Jogger, Biker oder auch Wanderer sich meist lautlos nähern, sollten sie sich verbal bemerkbar machen. Der Tierhalter erhält dadurch die Möglichkeit, seinen Vierbeiner unter Kontrolle zu bringen.

Der Spruch "Mein Hund macht nichts" hilft einem ängstlichen Menschen nichts. Hundehalter sollten es sich zur Pflicht machen, ihren Hund an die Leine zu  nehmen, sobald ein Fremder in die Nähe kommt.

Kommt ihnen ein Hundehalter entgegen der sein Tier an der Leine führt, sollte das ein Signal sein. Es hat bestimmt einen Grund. Vielleicht ist die Hündin läufig oder der Hund verträgt sich ev. nicht
mit Artgenossen.

Kreuzen sich angeleinte Hunde, sollten diese stets so geführt werden, dass die Halter sich kreuzen. Der Hund sollte objektabgewandt geführt werden.

Eltern sollten ihre Kinder lehren, sich nicht frontal einem Tier zu nähern und den Halter zu fragen, wenn sie den Hund streicheln möchten.


Reiseliteratur

Aufgelistet 
nach Ländern.

nach Städten.

Restaurant- und Hotelführer

Eine angenehme Reise

Ob man seinem Hund eine Flug- oder Bahnreise zumuten möchte, ist von verschiedenen Faktoren wie etwa der Länge des Aufenthaltes abhängig.

Am angenehmsten für alle ist sicherlich die gemeinsame Fahrt im Auto. Hier kann selbst bestimmt werden, wann eine Pause angebracht ist oder ob spontan eine Uebernachtung in einem Hotel eingeschoben werden sollte.

Dies gilt allerdings nur für Hunde, die gerne mit dem Auto Reisen. Jene die dauernd mit Uebelkeit kämpfen, fühlen sich im Tierheim garantiert wohler.

Geben Sie Ihrem Hund am Tag vor der Abreise nur wenig zu fressen, die letzte Mahlzeit spätestens vier Stunden vor Fahrtbeginn, um Übelkeit und Erbrechen vorzubeugen. Auf der Fahrt selbst sollte der Hund nicht gefüttert werden.

Achten Sie darauf, dass der Hund nicht am offenen Fenster im Fahrtwind sitzt, da er sich sonst leicht eine Bindehautentzündung zuziehen kann.

Falls der Hund auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt, geben Sie ihm einen Kauknochen. Durch das Kauen löst sich der Druck in den Ohren.

 

Der Hund sollte so reisen, wie er die Fahrten im Auto gewohnt ist. Eine Hundebox mit all ihren Vorteilen sollte heute Pflicht sein.

Dass dem Hund genügend Platz nebst dem ganzen Feriengepäck zugestanden wird, versteht sich von selbst.

Unentbehrlich für die Reisedauer ist das Mitführen von viel frischem Wasser. Steht man bei glühender Hitze im Stau, ist der Hund dankbar für eine Dusche, denn schwitzen kann er ja nicht und das Risiko, einen Hitzschlag zu erleiden, ist gross.
(Bei Aussentemperaturen von 25-30° C kann sich das Wageninnere schon auf 60-80° aufheizen)

Alle zwei Stunden sollte dem Vierbeiner die Möglichkeit geboten werden, sich zu versäubern, und dies angeleint.
Selbstverständlich entsorgt man auch im Ausland den Kot. Befestigen Sie eine Adressmarke an seinem Halsband. Damit steigt die Chance, dass Sie Ihr Tier im Falle eines Falles schneller wieder finden. Oder er Sie.

Nahrung:

In allen europäischen Ländern können die gängigen Hundefutter gekauft werden. Ist der Hund aber auf Spezialernährung angewiesen, muss diese für den ganzen Auslandaufenthalt mitgeführt werden.

Reisen mit unserem vierbeinigen Freund

Verreisen mit Hund -
Für und wider, Vorbereitungen, Einreisebestimmungen, Dokumente, Transport im Auto, Zug, Flugzeug - Passende Unterkünfte





Infos zu Hunde-Boxen
hier...















Der Hund gilt als bester
Freund des Menschen.
Behandeln wir ihn auch so


Tierschutz Schweiz

Tierschutz Deutschland

Tierschutz Oesterreich



Adressen von hundefreundlichen Hotels und Pensionen werden in den Zeitschriften:
"Schweizer Hunde Magazin"
"Hunde"
"Partner Hund" etc. publiziert.

Eine informative Seite
für Tierhalter zu den verschiedensten Themen,
in englischer und französischer Sprache.





Nützliche Adressen

Das Bundesamt für Veterinärwesen erteilt Auskunft über Reisebestimmungen für
den Hund:

www.bvet.admin.ch
Tel. 031 322 22 99
Mo-Fr. 9-12, 14-17 Uhr


Infos zu Ferienhäusern und -wohnungen -wo Tiere willkommen sind-, im In- und Ausland gibt's unter:
www.interhome.ch
 

Neuer «Pass» für den Vierbeiner

Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitet. Das Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung einige Vorteile: Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz mit Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig ausfüllen. Er ist zudem während des gesamten Lebens eines Tieres gültig.

Der Heimtierausweis wird aufgrund höherer Herstellungskosten im Vergleich zu dem bisherigen Impfpass nicht mehr kostenlos abgegeben. Das BVET empfiehlt in Absprache mit der GST, für das Ausstellen des neuen Ausweises Fr. 20.– zu verrechnen (Gebühr für das Ausstellen von Exportzeugnissen basierend auf der Gebührenverordnung des BVET + Kosten für das Dokument)

Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell sollten sich Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die Bestimmungen informieren – im Reiseland, auf der Webseite des BVET oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin.

Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.



Rückreise in die Schweiz

Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich keine Änderungen. Wer etwa mit Hund oder Katze in ein Tollwut-Land reist (dazu gehören neben anderen die meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten), braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom BVET. Die Voraussetzungen, die ein Tier für die Erlangung dieser Bewilligung erfüllen muss, können auf Webseite des BVET abgerufen werden.

Im Heimtierausweis können die Einfuhrbewilligungen für die Wiedereinreise (nach Kurzaufenthalten wie Ferien) von Schweizer Tieren aus Ländern mit urbaner Tollwut eingetragen werden. Hunde und Katzen, die aus Ländern mit urbaner Tollwut (eine Liste dieser Länder ist auf der Webseite des BVET’s zu finden) in die Schweiz einreisen, müssen beim Grenzübertritt in die Schweiz zwingend über eine solche Bewilligung verfügen. Der erste Bewilligungseintrag im Heimtierpass muss durch das Bundesamt für Veterinärwesen erfolgen. Der Antragsteller muss dazu den Heimtierpass zusammen mit dem Gesuchsformular (abrufbar auf der Webseite des BVET’s) mindestens 3 Wochen vor der geplanten Abreise an das Bundesamt für Veterinärwesen, Bewilligungen, Schwarzenburgstrasse 161, 3003 Bern senden. Die ausgestellte Bewilligung ist bis 1 Jahr nach der letzten Tollwutimpfung für eine unbeschränkte Anzahl Reisen in Länder mit urbaner Tollwut gültig. Wird das Tier vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gegen Tollwut nachgeimpft, so kann der impfende Tierarzt die Gültigkeitsdauer um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Andernfalls ist eine erneute Bewilligung wiederum beim Bundesamt für Veterinärwesen zu beantragen.

Des weiteren enthält der neue Heimtierpass eine spezielle Seite für coupierte Hunde. Diese Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen (Umzugsgut, Ferienreisen) in die Schweiz eingeführt werden. Um Schwierigkeiten bei der Wiedereinfuhr von in der Schweiz registrierten Tieren zu vermeiden, kann das kantonale Veterinäramt auf dieser Seite attestieren, dass sich das Tier rechtsmässig in der Schweiz aufhält (Umzugsgut, medizinisch indizierte Entfernung der Rute, etc.). Mehr unter
www.bvet.admin.ch






Was ins Hunde-Reisegepäck gehört


Leine, Halsband, ggfs. Maulkorb

Schlafkorb und Decke, Spielzeug
 
Trink- und Freßnapf, Dosenöffner und Löffel

Trinkwasser für die Reise, Fertigfutter möglichst für die ganze Reisezeit. (Eine Umstellung der Nahrung kann in Verbindung mit dem Klimawechsel zu Verdauungsstörungen führen. Nehmen Sie daher genügend des gewohnten Hundefutters mit.)
Bürste, Kamm, Medikamente gegen Erbrechen und Durchfall.
 
Impfpaß, Gesundheitszeugnis und falls notwendig, sonstige Grenzpapiere



Reisen in die EU



Ueber die Anforderungen der EU informiert umfassend:
http://ec.europa.eu/food/
animal/liveanimals/
index_de.htm


Tollwutzentrale:
www.ivv.unibe.ch/
Swiss_Rabies_Center/
swiss_rabies_center_d.html


Gurtpflicht für Hunde in Deutschland
Verstöße werden mit Bußgeld geahndet


Immer mehr Autofahrer sind überrascht, wenn sie von der Polizei angehalten werden und 35 Euro Bußgeld bezahlen   müssen, da ihr Hund nicht angeschnallt war.
Doch laut der Verkehrssicherheit in der StVO nach §23 sind Tiere genauso anzusehen wie normale Ladung und müssen deshalb auch besonders gesichert werden.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch mitgeführte Hunde im PKW kann sogar mit 50 Euro und drei Punkten in Flensburg geahndet werden. Die Sicherung von Tieren sei mit der Durchschlagskraft bei einem Unfall begründet. ADAC






So sollte der Hunde lieber nicht im Auto mitfahren

 
 

Foto: Auto-Medienportal.Net/ATU