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Neuer «Pass» für den Vierbeiner Siehe unten
Der bereits vielfach angekündete
neue Heimtierausweis, der für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen in die
Länder der Europäischen Union (EU) benötigt wird, ist bei Tierärzten und Tierärztinnen erhältlich, schreibt das Bundesamt für
Veterinärwesen in einer Pressemitteilung. Damit soll das Reisen mit
Heimtieren auch unter den seit dem 1. Oktober 2004 verschärften
Einreisebestimmungen der EU wieder leichter werden.

Darf der Hund
mit auf Reisen, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder in Europa können sehr
unterschiedlich sein. Zudem gibt es Länder, die die Einfuhr von gewissen
Rassen verbieten oder generell das Tragen eines Maulkorbes verlangen.
Wer sich nicht über die Hundefreundlichkeit seiner Ferienregion
informiert, kann böse Ueberraschungen erleben
Gerade in der Hochsaison sind an vielen Stränden Hunde verboten (an
machen Stränden gilt ein striktes Hundeverbot ganzjährig). Zusätzlich
sind in manchen Ferienregionen Hunde weder in Hotels, noch in
Restaurants gern gesehene Gäste und es fehlen Möglichkeiten für den
Auslauf mit dem Vierbeiner.
Nebst einer gültigen Tollwutimpfung haben gewisse Länder wie
Grossbritannien oder Schweden strengere Auflagen für eine Einreise.
Da muss der Vierbeiner bereits ab 2004 tätowiert oder mit einem Mikrochip
gekennzeichnet sein. Weiter muss der Hund zehn Tage vor der Einreise
entwurmt worden sein und sich einem Tollwutantikörpertest (Blutprobe)
unterzogen haben.
Zu einer seriösen Vorbereitung zählt auch die Abklärung, ob nebst den
obligatorischen Impfungen zusätzliche Prophylaxen ratsam sind.
So können sich unsere Vierbeiner in allen mediterranen Ländern mit
diversen Krankheiten infizieren, die wir in der Schweiz nicht kennen.
Uebertragen werden diese durch Parasiten
wie Mücken, Sandfliegen oder Zecken. Gegen die durch Zecken übertragene
Babesiose kann der Hund geimpft werden, gegen Ehrlichiose jedoch nicht.
Gegen Infizierung durch Stechmücken oder Sandfliegen kann man den Hund mit
einem normalen Mückenspray schützen. Konsultieren sie rechtzeitig den
Tierarzt.

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Hundehalter
sollten umdenken. Leider kommt es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Jogger,
Biker, Skater und ganz normalen Wegbenutzern.
Da Jogger, Biker oder auch Wanderer sich meist lautlos nähern, sollten sie
sich verbal bemerkbar machen. Der Tierhalter erhält dadurch die
Möglichkeit, seinen Vierbeiner unter Kontrolle zu bringen.
Der Spruch "Mein Hund macht nichts" hilft einem ängstlichen Menschen
nichts. Hundehalter sollten es sich zur Pflicht machen, ihren Hund an die
Leine zu nehmen, sobald ein Fremder in die Nähe kommt.
Kommt ihnen ein Hundehalter entgegen der sein Tier an der Leine führt,
sollte das ein Signal sein. Es hat bestimmt einen Grund. Vielleicht ist
die Hündin läufig oder der Hund verträgt sich ev.
nicht
mit Artgenossen.
Kreuzen sich angeleinte Hunde, sollten diese stets so geführt werden, dass
die Halter sich kreuzen. Der Hund sollte objektabgewandt geführt
werden.
Eltern sollten ihre Kinder lehren, sich nicht frontal einem Tier zu nähern
und
den
Halter zu fragen, wenn sie den Hund streicheln möchten.
Reiseliteratur
Aufgelistet
nach Ländern.
nach Städten.
Restaurant- und Hotelführer |
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Eine angenehme Reise
Ob man seinem Hund eine Flug- oder Bahnreise zumuten möchte, ist von
verschiedenen Faktoren wie etwa der Länge des Aufenthaltes abhängig.
Am angenehmsten für alle ist sicherlich die gemeinsame Fahrt im Auto. Hier
kann selbst bestimmt werden, wann eine Pause angebracht ist oder ob
spontan eine Uebernachtung in einem Hotel eingeschoben werden sollte.
Dies gilt allerdings nur für Hunde, die gerne mit dem Auto Reisen.
Jene die dauernd mit Uebelkeit kämpfen, fühlen sich im Tierheim garantiert
wohler.
Geben Sie Ihrem Hund am Tag vor der
Abreise nur wenig zu fressen, die letzte Mahlzeit spätestens vier
Stunden vor Fahrtbeginn, um Übelkeit und Erbrechen vorzubeugen. Auf der
Fahrt selbst sollte der Hund nicht gefüttert werden.
Achten Sie darauf, dass der Hund nicht am offenen Fenster im Fahrtwind
sitzt, da er sich sonst leicht eine Bindehautentzündung zuziehen kann.
Falls der Hund auf Bergstrecken viel gähnt oder hechelt, geben Sie ihm
einen Kauknochen. Durch das Kauen löst sich der Druck in den Ohren.
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Der Hund sollte so reisen, wie er die Fahrten im Auto
gewohnt ist. Eine Hundebox mit all ihren Vorteilen sollte heute Pflicht
sein.
Dass dem Hund genügend Platz nebst dem ganzen Feriengepäck zugestanden
wird, versteht sich von selbst.
Unentbehrlich für die Reisedauer ist das Mitführen von viel frischem
Wasser. Steht man bei glühender Hitze im Stau, ist der Hund dankbar für
eine Dusche, denn schwitzen kann er ja nicht und das Risiko, einen
Hitzschlag zu erleiden, ist gross.
(Bei Aussentemperaturen von 25-30° C kann sich das Wageninnere schon auf
60-80° aufheizen)
Alle zwei Stunden sollte dem Vierbeiner die Möglichkeit geboten werden,
sich zu versäubern, und dies angeleint.
Selbstverständlich entsorgt man auch im Ausland den Kot. Befestigen Sie
eine Adressmarke an seinem Halsband. Damit steigt die Chance, dass Sie
Ihr Tier im Falle eines Falles schneller wieder finden. Oder er Sie.
Nahrung:
In allen europäischen Ländern können die gängigen Hundefutter gekauft
werden. Ist der Hund aber auf Spezialernährung angewiesen, muss diese für
den ganzen Auslandaufenthalt mitgeführt werden.
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Reisen mit
unserem vierbeinigen Freund
Verreisen mit Hund -
Für und wider, Vorbereitungen, Einreisebestimmungen, Dokumente,
Transport im Auto, Zug, Flugzeug - Passende Unterkünfte
Infos zu Hunde-Boxen
hier...

Der Hund gilt als bester
Freund des Menschen.
Behandeln wir ihn auch so
Tierschutz Schweiz
Tierschutz Deutschland
Tierschutz Oesterreich
Adressen von
hundefreundlichen Hotels und Pensionen werden in den Zeitschriften:
"Schweizer Hunde Magazin"
"Hunde"
"Partner Hund" etc. publiziert.
Eine informative Seite
für Tierhalter zu den verschiedensten Themen,
in englischer und französischer Sprache.

Nützliche
Adressen
Das Bundesamt für Veterinärwesen erteilt Auskunft über
Reisebestimmungen für
den Hund:
www.bvet.admin.ch
Tel. 031 322 22 99
Mo-Fr. 9-12, 14-17 Uhr
Infos zu Ferienhäusern und -wohnungen -wo Tiere willkommen sind-, im In- und Ausland gibt's unter:
www.interhome.ch
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Neuer «Pass» für den Vierbeiner
Den Ausweis hat die Gesellschaft Schweizerischer
Tierärzte zusammen mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
ausgearbeitet. Das Dokument hat gegenüber der Veterinärbescheinigung
einige Vorteile: Alle Tierärzte und Tierärztinnen der Schweiz mit
Praxisbewilligung können den Ausweis rechtsgültig ausfüllen. Er ist zudem
während des gesamten Lebens eines Tieres gültig.
Der Heimtierausweis wird aufgrund höherer Herstellungskosten im Vergleich
zu dem bisherigen Impfpass nicht mehr kostenlos abgegeben. Das BVET
empfiehlt in Absprache mit der GST, für das Ausstellen des neuen Ausweises
Fr. 20.– zu verrechnen (Gebühr für das Ausstellen von Exportzeugnissen
basierend auf der Gebührenverordnung des BVET + Kosten für das Dokument)
Die Länder Schweden, Norwegen, Irland, das Vereinigte Königreich sowie
Malta behalten vorderhand ihre Sonderbestimmungen. Generell sollten sich
Reisende rechtzeitig vor der Abreise über die Bestimmungen informieren –
im Reiseland, auf der Webseite des BVET oder bei ihrem Tierarzt/ihrer
Tierärztin.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die
Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und
darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist
entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren.

Rückreise in die Schweiz
Für die Ein- oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich
keine Änderungen. Wer etwa mit Hund oder Katze in ein Tollwut-Land reist
(dazu gehören neben anderen die meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten),
braucht für die Rückreise eine Bewilligung vom BVET. Die Voraussetzungen,
die ein Tier für die Erlangung dieser Bewilligung erfüllen muss, können
auf Webseite des BVET abgerufen werden.
Im Heimtierausweis können die Einfuhrbewilligungen für die
Wiedereinreise (nach Kurzaufenthalten wie Ferien) von Schweizer Tieren aus
Ländern mit urbaner Tollwut eingetragen werden. Hunde und Katzen, die aus
Ländern mit urbaner Tollwut (eine Liste dieser Länder ist auf der Webseite
des BVET’s zu finden) in die Schweiz einreisen, müssen beim Grenzübertritt
in die Schweiz zwingend über eine solche Bewilligung verfügen. Der erste
Bewilligungseintrag im Heimtierpass muss durch das Bundesamt für
Veterinärwesen erfolgen. Der Antragsteller muss dazu den Heimtierpass
zusammen mit dem Gesuchsformular (abrufbar auf der Webseite des BVET’s)
mindestens 3 Wochen vor der geplanten Abreise an das Bundesamt für
Veterinärwesen, Bewilligungen, Schwarzenburgstrasse 161, 3003 Bern senden.
Die ausgestellte Bewilligung ist bis 1 Jahr nach der letzten
Tollwutimpfung für eine unbeschränkte Anzahl Reisen in Länder mit urbaner
Tollwut gültig. Wird das Tier vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gegen
Tollwut nachgeimpft, so kann der impfende Tierarzt die Gültigkeitsdauer um
jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Andernfalls ist eine
erneute Bewilligung wiederum beim Bundesamt für Veterinärwesen zu
beantragen.
Des weiteren enthält der neue Heimtierpass eine
spezielle Seite für coupierte Hunde. Diese Tiere dürfen nur in
Ausnahmefällen (Umzugsgut, Ferienreisen) in die Schweiz eingeführt werden.
Um Schwierigkeiten bei der Wiedereinfuhr von in der Schweiz registrierten
Tieren zu vermeiden, kann das kantonale Veterinäramt auf dieser Seite
attestieren, dass sich das Tier rechtsmässig in der Schweiz aufhält
(Umzugsgut, medizinisch indizierte Entfernung der Rute, etc.). Mehr unter
www.bvet.admin.ch

Was ins Hunde-Reisegepäck gehört
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Leine, Halsband, ggfs. Maulkorb
Schlafkorb und Decke, Spielzeug
Trink- und Freßnapf, Dosenöffner und Löffel
Trinkwasser für die Reise, Fertigfutter möglichst für die ganze
Reisezeit. (Eine Umstellung der Nahrung kann in Verbindung mit dem
Klimawechsel zu Verdauungsstörungen führen. Nehmen Sie daher genügend
des gewohnten Hundefutters mit.)
Bürste, Kamm, Medikamente gegen Erbrechen und Durchfall.
Impfpaß, Gesundheitszeugnis und falls notwendig, sonstige Grenzpapiere

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Reisen in die EU
Ueber die Anforderungen der EU informiert umfassend:
http://ec.europa.eu/food/
animal/liveanimals/
index_de.htm
Tollwutzentrale:
www.ivv.unibe.ch/
Swiss_Rabies_Center/
swiss_rabies_center_d.html |
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Gurtpflicht für Hunde
in Deutschland
Verstöße werden mit Bußgeld geahndet
Immer mehr Autofahrer sind überrascht, wenn sie von der Polizei angehalten
werden und 35 Euro Bußgeld bezahlen müssen, da ihr Hund nicht angeschnallt
war.
Doch laut der Verkehrssicherheit in der StVO nach §23 sind Tiere genauso
anzusehen wie normale Ladung und müssen deshalb auch besonders gesichert
werden.
Eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch mitgeführte Hunde im PKW kann
sogar mit 50 Euro und drei Punkten in Flensburg geahndet werden. Die
Sicherung von Tieren sei mit der Durchschlagskraft bei einem Unfall
begründet. ADAC
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So sollte der Hunde lieber nicht im Auto
mitfahren
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Foto:
Auto-Medienportal.Net/ATU
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