Im Tal des Todes schmoren die Prototypen


Trotz unzähliger Tests am Computer und auf Prüfständen: die Wahrheit bei der Fahrzeugerprobung
liegt immer noch auf der Straße mehr...

Chip-Tuning



Es ist kein Buch das alle Fragen klärt, aber der Autor vermittelt eine Uebersicht, über alle relevanten Chip-Tuning Arten. Ich empfehle jedem den Kauf dieses Büchleins der sich für Chip-Tuning interessiert
und vielleicht selbst zum Tuner werden
will. Es kann Ihnen
viel Zeit und Geld ersparen.

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Verband schweizerischer
Autotuner




Dynamic Test Center in Biel



 

 

Verband deutscher Automobiltuner
D-Düsseldorf


Tipps zur
Spurverbreiterung
DE

Spurverbreiterung
CH



Elektronischer
Tacho-Adapter
zur Tacho-Nachjustierung bei falsch
angezeigter Geschwindigkeit
 
Abschaltung

der elektr. Geschwindigkeits- begrenzung mehr...





 

       
  TUNING

   Was ist erlaubt, was verboten?
























 





 

  Reifen/Felgen   Hoeherlegung   Zubehoer   Tuning-Customizing   Wasserstoff
     
 

CH - Die meisten Modifikationen (Motorleistung, Fahrwerk, Aufhängung, Räder, Auspuff) sind meldepflichtig, weil sie Fahr- und Bremsverhalten, Bodenhaftung, Lautstärke, Abgaswerte, Gewicht oder die Sichtverhältnisse verändern. Sie erfordern eine separate Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt, und es gibt einen Eintrag im Fahrzeugausweis.

Die eidgenössische Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge von 1995 (VTS) umfasst 250 Seiten. Sie definiert in 223 Kapiteln und zwölf Anhängen bis ins Detail, welchen Vorschriften ein Fahrzeug genügen muss, um für den Strassenverkehr zugelassen zu werden.
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (
www.asa.ch) hat zudem Richtlinien erlassen, damit ihre Experten im ganzen Land einheitliche Standards durchsetzen und gibt zu gängigen Modifikationen Merkblätter heraus.
Eine Genehmigung des Strassenverkehrsamts braucht es aber für fast jede Aenderung.

     
  Felgen
 
müssen auf dem Typenschein oder Typengenehmigung des Fahrzeuges eingetragen sein.
Andere Felgen, aber auch Abstandsringe, um Räder und Spur breiter erscheinen zu lassen, benötigen einen Prüfbericht des Strassenverkehrsamtes, der mit dem Fahrzeugausweis im Auto mitgeführt werden muss.


Spezialfelgen brauchen eine Eignungserklärung des Herstellers und werden auf dem Strassenverkehrsamt einzeln geprüft. Felgen, die das Auto pro Seite um mehr als ein Prozent der Spurweite verbreitern, müssen schon vor dem Vorführen vom Autohersteller oder vom Dynamic Test Center (DTC) in Biel, abgesegnet sein. Mehr unter Reifen und Felgen hier
Sehr streng ist auch der Austausch von Auspuffanlagen geregelt.
   
 

 

   
  Leistungssteigerung

bis 20 Prozent sind erlaubt, müssen aber vom Strassenverkehrsamt genehmigt werden.
Möglich sind auch  höhere Leistungssteigerungen, doch das braucht wiederum teure Tests über Auswirkung auf Fahrwerk, Steuerung, Bremsen, ABS etc.

„Chip-Tuning“ ist ein Eingriff in die elektronische Motorsteuerung bzw. der Einbau eines veränderten Chip. Chip-Tuning erfolgt mit dem Ziel, eine Leistungssteigerung des Motors und eine optimierte Kraftstoffverbrennung herbeizuführen. Eine so vorgenommene Änderung des Motormanagements ist rein optisch in der Regel nicht wahrnehmbar. Durch Chip-Tuning können Leistungssteigerungen bis zu 100% erzielt werden. Potenzial für eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning ist sowohl bei Otto- als auch bei Dieselmotoren gegeben, wobei die Leistungssteigerung bei Dieselmotoren regelmäßig höher ausfällt. Bei Turbomotoren ist das Potenzial für eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning größer als bei Saugmotoren und Motoren mit einfacher Kraftstoff-Einspritzung.

Enthusiasten, die einen Laptop und einen Lötkolben besitzen, können auf Grund von "Chip-Tuning Ratgebern" in Fachzeitschriften die Steuerungsboxen selber umprogrammieren. Die nötige Software kann für wenig Geld aus dem Internet geladen werden.
   
  Abgedunkelte Scheiben

sind nur im hinteren Teil des Autos erlaubt, weil die Sicht des Fahrers nach vorn und seitlich gewährleistet sein muss.
  Beleuchtung

Farbe und Intensität der Lichter und Blinker ist im Sinn der Einheitlichkeit und Verkehrssicherheit ebenfalls geregelt.
   
  Grosse Grauzone im Tuning-Bereich

Wer sein Auto umbaut und sich der Kontrolle entziehen will, hat allerdings gute Chancen, nicht ertappt zu werden. Neuwagen werden erst nach fünf Jahren erstmals zum Vorführen aufgeboten.
Bekannt ist der Trick von Tuningsündern, den Originalzustand ihres Autos für diesen Prüfungstermin wieder herzustellen. Wenn die Nachkontrolle vorbei ist, wird das Fahrzeug wieder umgerüstet.

Bis ins Detail werden die Autos zudem gar nicht geprüft. Die rund 25 Minuten die ein Experte zu Verfügung hat, reichen dazu einfach nicht aus.
In die tiefsten Geheimnisse der Elektronik etc. stossen die Experten nur bei Unfallautos, oder bei schweren Vergehen vor.

Im Falle eines Unfalles kann allerdings illegales Tuning schlimme Folgen haben: Regressforderung seitens der Versicherung. Wenn Ihnen die Versicherung dann noch ihre Juristen entgegenstellt, wird dann aus dem Traum-Tuning locker ein Albtraum - meist geldmässig.

"Tuning ist Vertrauenssache, denn schließlich können falsche Teile an einem Auto lebensgefährlich sein".
   
  BGH: Software zur Tachojustierung ist nicht immer illegal
Gericht schützt Softwarehersteller für Tachojustierung vor Strafe

Die Hersteller von Software, mit der Kilometerzähler in Autos repariert oder justiert werden, müssen nicht befürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Eine seit August 2005 geltende Regelung, wonach das Herstellen und Verwenden solcher Software zum Verfälschen von Tachometerangaben strafbar ist, bezieht sich nicht auf die legale Reparatur von Tachos, wie das Bundesverfassungsgericht in einem veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht wies damit die Klage eines Unternehmens zurück, das Tachos digital programmiert und in der neuen Strafvorschrift einen Eingriff in die Berufsfreiheit befürchtete. (AZ: 2 BvR 1589/05)

In ihrer Begründung unterschieden die Richter zwischen guter und böser Software und verwiesen darauf, dass das Strafgesetz auf Betrug mit dem Kilometerstand im Gebrauchtwagenhandel abzielt. Strafbar sei deshalb so genannte "Verfälschungssoftware", die zur Manipulation von Tachos diene. Zulässig seien dagegen etwa die von der klagenden Firma hergestellten Programme zur "Reparatur, Justierung und Umstellung von Wegstreckenzählern". Diese Software diene nicht dem Verfälschen, sondern der "Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers". Das mit solch guten Programmen im Einzelfall Tachos auch manipuliert werden könnten, reiche nicht aus, um ihre Herstellung oder den Handel damit zu einer Straftat zu machen.
   
  Während Fahrzeug-Neuentwicklungen und Teile praktisch ein "Folterprogramm" durchlaufen müssen bis sie in Serienproduktion gehen, werden im Zubehör-Markt viele Teile angeboten die nur minimal ausgetestet wurden.

EU-Richtlinien für Fahrzeuge werden von der schweizerischen Gesetzgebung übernommen. Den systematischen "Nachvollzug" von EU-Regeln nehmen die wenigsten Schweizer zur Kenntnis. Es lohnt sich daher diese einmal anzuschauen.
EU-Verkehr
   
   
    Urteil:
Wer sein Auto
unangemeldet tunt,
riskiert
Versicherungsschutz

 
Koblenz - Wer sein Auto tunt, ohne dies der Versicherung mitzuteilen, riskiert seinen Vollkasko-Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Demnach muss die Versicherung in diesen Fällen nicht zahlen, da der Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet sei, Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer so genannten Gefahrerhöhung führten, der Versicherung anzuzeigen (Az.: 10 U 56/06).
 
Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen dessen Vollkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte an seinem Wagen mehrere technische Veränderungen vorgenommen, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.

Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über solche Gefahr erhöhenden Umstände informiert werden.
 
 

Turbo- und Kompressortechnik

Der Schweizer Ingenieur Alfred Büchi war der Erste, der die Motorleistung mit Hilfe von komprimierter, zusätzlich zugeführter Luft steigerte. Das war 1905 und an dem damals entwickelten Lader-Konzept hat sich bis heute im Prinzip nichts geändert. Im Detail allerdings gab es riesige Fortschritte und Technik-Spezialist Gert Hack hat Buch geführt.

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