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EU-Neuwagen Preisvergleich.
hier
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Das
Wichtigste in Kürze:
Händler können frei wählen, ob sie nur eine oder mehrere Marken
verkaufen wollen. Zugleich können Garagen für eine beliebige Anzahl von
Marken Unterhaltsdienste anbieten. Bei Reparaturen dürfen Garagen künftig
statt teurer Marken-Fabrikate qualitativ gleichwertige Ersatzteile
verwenden.
Der Kunde kann sein Auto beim günstigsten Anbieter kaufen. Es gelten die
landesüblichen Garantien bei Fahrzeugen aus dem EU-Raum.
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Mit Inkraftsetzung der neuen WEKO-Normen (wettbewerbskommission) bzw.
der
Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) werden die Weichen im
Automobilgewerbe
neu gestellt. Die veränderte Situation, welche nun EU-weit zum tragen kommt, sieht einen
freieren Markt vor, bei dem die Händler vermindert an einen Importeur
gebunden sind und der Vertrieb mehrerer Marken unter einem Dach möglich
sein wird.
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Ferner ist gar der Verkauf im Supermarkt möglich. Im EU-Raum kann jeder
Händler von seinem Standort aus in jedem Land der EU Fahrzeuge anbieten.
Vertragswerkstätten können auf den Verkauf von Neuwagen verzichten. Dagegen können
Verkäufer die Wartung und die Reparaturen an Subunternehmer abgeben.
Händler können demnach nicht mehr verpflichtet werden, auch die
Reparaturen und die Wartung auszuführen.
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Freie Werkstätten bekommen den Zugang zu allen Originalersatzteilen und den
technischen Informationen der Hersteller. Ab 2005 kann ein Händler im
EU-Raum beliebig Niederlassungen eröffnen. Wie die Garantieseite
allerdings aussieht, wird in der EU-Verordnung nicht erläutert.
Bisher haben die Vertragsgaragen die Garantieleistungen ausgeführt.
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Für die Schweiz hat die
Wettbewerbskommission in Anlehnung an die EU-Verordnung folgende
Grundsätze, wirksam ab 1.November 2002 festgelegt:
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Verpflichtung der Kraftfahrzeugindustrie Parallelimporte von Kraftfahrzeugen aus dem
EU-Raum zuzulassen.
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Trennung von Verkauf und
Kundendienst.
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Vereinfachung des Verkaufs und der Parallelimporte von Ersatzteilen.
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Vereinfachung der Beschaffung von Ersatzteilen, Informationen
(inklusive Ausbildungsdaten) und Diagnoseinstrumenten durch unabhängige
Werkstätten.
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Verpflichtung der
Kraftfahrzeugindustrie Mehrmarkenvertrieb zuzulassen. Insbesondere die
Möglichkeit
für Händler, mehrere Marken in den gleichen Verkaufsräumen
anzubieten.
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Wie die WEKO schreibt, haben
diese Grundsätze zum Ziel, den Wettbewerb im Kraftfahrzeughandel,
insbesondere beim Automobilhandel und Ersatzteilhandel zu verbessern.
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Zweifellos werden die neuen
Richtlinien auch hierzulande Veränderungen bringen. Bisher hatten die
Importeure ihre Vertragsgaragen in der Hand.
Diese wurden denn auch verpflichtet, eine gewisse Anzahl Fahrzeuge zu
verkaufen und verlangten eine entsprechende Präsentation.
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Künftig dürften da wieder verschiedene kleine Anbieter im Verkaufsgeschäft
dabei sein.
Werden sie nicht beliefert, können sie die Fahrzeuge direkt importieren.
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